2007

Die Rolle und die Argumente der Antifa


Wiederholt werden Veranstaltungen der NPD von sog. „Gutmenschen“ oder „Anständige“ angegriffen bzw. überfallen. Das beste Beispiel dafür war der Überfall auf die NPD Wahlauftaktveranstaltung am 4. Dezember 2004 in Steinburg. Damals konnten ca. 60 größtenteils vermummte Antifa-Chaoten durch die Polizeisperren „unbemerkt“ rutschen und das Lokal sowie die Personen, die zufällig davor standen, mit Steinen und Flaschen bewerfen.


Als die Polizei endlich eintraf hatten die Teilnehmer der NPD-Veranstaltung die Gewalttäter schon selbst davon gejagt, um Schaden am Lokal und an den Fahrzeugen zu verhindern. Der Polizei gelang es dennoch ca. 50 Kriminelle der Antifa festzunehmen, die sich auf der Flucht befanden. Von diesen Leuten wurde nicht einer angeklagt, obwohl viele Straftaten gemeinsam begangen wurden. Dazu gehörten u. a. Landesfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vermummung und Wahlbehinderung. Die von der NPD selbst geladenen und deshalb anwesenden Pressevertreter freuten sich über den Überfall und filmten die Abwehr der NPD-ler. Den Angriff der Antifa haben sie wohl nicht gefilmt bzw. diese Aufnahmen waren für die Öffentlichkeit nicht so pädagogisch wertvoll.


Dafür übte sich das „System“ politisch korrekt und klagte vier NPD-ler an. Man griff sich eine Begebenheit aus dem Gesamtgeschehen heraus und behandelte diese als separate Straftat. Geradezu so, als es überhaupt keinen Zusammenhang mit dem Überfall gegeben hat. Die etablierten Medien benutzten diese Angelegenheit um den Landtagswahlkampf der NPD zu torpedieren. Da war denn die Rede von „furchtbarer Gewalt“ seitens der NPD. Fernsehen und Presse verdrehten die Angelegenheit zugunsten der etablierten Parteien. Der Prozeß gegen die 4 NPD-ler u. a. auch gegen den damaligen Spitzenkandidaten Ingo Stawitz wurde dann Anfang 2006 unter großem Aufwand 5 Tage lang geführt. Es kam zu einer Bewährungsstrafe gegen die NPD-ler, da bis dahin keine Vorstrafen bei den Angeklagten vorlagen. Herr Stawitz hat sich als „Wolf im Schafspelz“ 54 Jahre lang juristisch korrekt verhalten. Ziemlich raffiniert! Die Verurteilten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Oberstaatsanwalt wollte eine wesentlich härtere Strafe erreichen, da die Angeklagten keine Reue zeigten. Von den kriminellen Chaoten der Antifa wurde natürlich keine Reue verlangt! Da könnten Beobachter zu dem Eindruck kommen, daß die doch nur ihre Arbeit verrichten, so ähnlich wie die Überfallkommandos für Lukaschenko in Weißrußland.


Zwischenzeitlich haben die Gutmenschen der Antifa mehrfach versucht den NPD-Bezirksvorsitzenden Ingo Stawitz in seiner Heimatstadt Uetersen zu „outen“, d.h. zu „mobben“ wie es in Engleusch heißt. Das geschah durch Aufkleber mit Aufrufen zu Gewalt, die in der Straße und in der Einkaufsstraße von Uetersen an Stromkasten und Busunterständen illegal zur Freude der Stadtreinigung angebracht wurden. Ziel war es, Ingo Stawitz als notorischen Kriminellen darzustellen. Da Herr Stawitz seit vielen Jahren in Uetersen lebt und gut bekannt ist, ging das Vorhaben voll daneben! Es hat sogar den gegenteiligen Effekt verstärkt, daß Bürger der Stadt die Schmierereien selbst entfernten oder Herrn Stawitz darüber informierten und vorschlugen, strafrechtlich dagegen vorzugehen. Herr Stawitz hat denn auch Strafanzeige gestellt, aber sich eben mehr auf den gesunden Menschverstand der Bürger in Uetersen verlassen.


Seit einigen Tagen sind die verwirrten „Gutmenschen“, die teilweise finanziell vom „System“ verdeckt unterstützt werden, in Uetersen wieder aktiv! Ihre neuen Aufkleber zeugen vom „überlegenen Geist“ der Beschützer unserer Demokratie. Angeblich wollen diese Leute den Anfängen wehren, nur übersehen sie, daß sie selbst schon längst über die Anfänge hinweg sind. Zur Abwechslung könnte der Journalist Andreas Speit von der TAZ, der ständig vor „den Rechten“ warnt, sich des Themas mal annehmen.


Bitte sehen Sie sich den Aufkleber an und urteilen Sie selbst.


Auch in anderen Orten unseres Bezirksverbandes hat die kriminelle Antifa Aufkleber an Laternen geklebt. Hier noch Beispiele aus Lägerdorf :


Der schwarze Balken im oberen Teil des zweiten Bildes ist erforderlich geworden, da die Antifa mit verbotenen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen arbeitet. In diesem Fall des Dritten Reiches. Die NPD hatte deswegen Strafanzeige gegen die Antifa gestellt. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil von März 2007 ist das zeigen solcher Hakenkreuze wieder erlaubt. Die NPD wird sich trotzdem an den alten Gesetzeszustand halten, da es erfahrungsgemäß nicht sicher ist, ob ein Gesetz gleichermaßen für alle gilt.




 


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