2007
Die Rolle und die Argumente der Antifa
Wiederholt werden Veranstaltungen der NPD von sog.
„Gutmenschen“ oder „Anständige“ angegriffen bzw.
überfallen. Das beste Beispiel dafür war der
Überfall auf die NPD Wahlauftaktveranstaltung am 4.
Dezember 2004 in Steinburg. Damals konnten ca. 60
größtenteils vermummte Antifa-Chaoten durch die
Polizeisperren „unbemerkt“ rutschen und das Lokal
sowie die Personen, die zufällig davor standen, mit
Steinen und Flaschen bewerfen.
Als die Polizei endlich eintraf hatten die
Teilnehmer der NPD-Veranstaltung die Gewalttäter
schon selbst davon gejagt, um Schaden am Lokal und
an den Fahrzeugen zu verhindern. Der Polizei gelang
es dennoch ca. 50 Kriminelle der Antifa
festzunehmen, die sich auf der Flucht befanden. Von
diesen Leuten wurde nicht einer angeklagt, obwohl
viele Straftaten gemeinsam begangen wurden. Dazu
gehörten u. a. Landesfriedensbruch, versuchte
schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung,
Vermummung und Wahlbehinderung. Die von der NPD
selbst geladenen und deshalb anwesenden
Pressevertreter freuten sich über den Überfall und
filmten die Abwehr der NPD-ler. Den Angriff der
Antifa haben sie wohl nicht gefilmt bzw. diese
Aufnahmen waren für die Öffentlichkeit nicht so
pädagogisch wertvoll.
Dafür übte sich das „System“ politisch korrekt und
klagte vier NPD-ler an. Man griff sich eine
Begebenheit aus dem Gesamtgeschehen heraus und
behandelte diese als separate Straftat. Geradezu so,
als es überhaupt keinen Zusammenhang mit dem
Überfall gegeben hat. Die etablierten Medien
benutzten diese Angelegenheit um den
Landtagswahlkampf der NPD zu torpedieren. Da war
denn die Rede von „furchtbarer Gewalt“ seitens der
NPD. Fernsehen und Presse verdrehten die
Angelegenheit zugunsten der etablierten Parteien.
Der Prozeß gegen die 4 NPD-ler u. a. auch gegen den
damaligen Spitzenkandidaten Ingo Stawitz wurde dann
Anfang 2006 unter großem Aufwand 5 Tage lang
geführt. Es kam zu einer Bewährungsstrafe gegen die
NPD-ler, da bis dahin keine Vorstrafen bei den
Angeklagten vorlagen. Herr Stawitz hat sich als
„Wolf im Schafspelz“ 54 Jahre lang juristisch
korrekt verhalten. Ziemlich raffiniert! Die
Verurteilten haben gegen das Urteil Berufung
eingelegt. Der Oberstaatsanwalt wollte eine
wesentlich härtere Strafe erreichen, da die
Angeklagten keine Reue zeigten. Von den kriminellen
Chaoten der Antifa wurde natürlich keine Reue
verlangt! Da könnten Beobachter zu dem Eindruck
kommen, daß die doch nur ihre Arbeit verrichten, so
ähnlich wie die Überfallkommandos für Lukaschenko in
Weißrußland.
Zwischenzeitlich haben die Gutmenschen der Antifa
mehrfach versucht den NPD-Bezirksvorsitzenden Ingo
Stawitz in seiner Heimatstadt Uetersen zu „outen“,
d.h. zu „mobben“ wie es in Engleusch heißt. Das
geschah durch Aufkleber mit Aufrufen zu Gewalt, die
in der Straße und in der Einkaufsstraße von Uetersen
an Stromkasten und Busunterständen illegal zur
Freude der Stadtreinigung angebracht wurden. Ziel
war es, Ingo Stawitz als notorischen Kriminellen
darzustellen. Da Herr Stawitz seit vielen Jahren in
Uetersen lebt und gut bekannt ist, ging das Vorhaben
voll daneben! Es hat sogar den gegenteiligen Effekt
verstärkt, daß Bürger der Stadt die Schmierereien
selbst entfernten oder Herrn Stawitz darüber
informierten und vorschlugen, strafrechtlich dagegen
vorzugehen. Herr Stawitz hat denn auch Strafanzeige
gestellt, aber sich eben mehr auf den gesunden
Menschverstand der Bürger in Uetersen verlassen.
Seit einigen Tagen sind die verwirrten
„Gutmenschen“, die teilweise finanziell vom „System“
verdeckt unterstützt werden, in Uetersen wieder
aktiv! Ihre neuen Aufkleber zeugen vom „überlegenen
Geist“ der Beschützer unserer Demokratie. Angeblich
wollen diese Leute den Anfängen wehren, nur
übersehen sie, daß sie selbst schon längst über die
Anfänge hinweg sind. Zur Abwechslung könnte der
Journalist Andreas Speit von der TAZ, der ständig
vor „den Rechten“ warnt, sich des Themas mal
annehmen.
Bitte sehen Sie sich den Aufkleber an und urteilen
Sie selbst.

Auch in anderen Orten unseres Bezirksverbandes hat die kriminelle Antifa Aufkleber an Laternen geklebt. Hier noch Beispiele aus Lägerdorf :

Der schwarze Balken im oberen Teil des zweiten Bildes ist erforderlich geworden, da die Antifa mit verbotenen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen arbeitet. In diesem Fall des Dritten Reiches. Die NPD hatte deswegen Strafanzeige gegen die Antifa gestellt. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil von März 2007 ist das zeigen solcher Hakenkreuze wieder erlaubt. Die NPD wird sich trotzdem an den alten Gesetzeszustand halten, da es erfahrungsgemäß nicht sicher ist, ob ein Gesetz gleichermaßen für alle gilt.

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