22.03.2007
Vorfall Steinburg! Prozeß gegen NPD-Funktionäre vorzeitig beendet.
Prozeß gegen NPD-Funktionäre vorzeitig beendet.
Itzehoe 22.03.2007 – Vor dem Landgericht Itzehoe begann heute der Berufungsprozeß wegen der Vorfälle in Steinburg gegen die drei NPD-Mitglieder: Stefan Köster, Mario Indorf und Ingo Stawitz. Dafür wurden insgesamt 4 Tage angesetzt, jedoch endete das Verfahren überraschender Weise schon kurz nach Beginn.
Nachdem der vorsitzende Richter das Urteil des Amtsgerichtes vom 23.06.2005 verlesen hatte, kam es zu einem Einigungsgespräch zwischen den Beteiligten Anwälten, dem Richter und den Schöffen. Den Angeklagten wurde angeboten, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu akzeptieren, um das Verfahren nicht unnötiger Weise ausufern zu lassen und die Kosten zu minimieren. Damit wurde das Strafmaß aus dem Amtsgerichtsprozeß weiter reduziert.
Ursache dafür, war die richtige Erkenntnis des Richters, daß die Provokationen und die Gewalt von den politischen Gegnern ausgingen. „Man müsse sich nicht mit Flaschen und Steinen bewerfen lassen!“ so der Richter. Nach Ansicht des Richters habe sich die Situation verselbstständigt und das Notwehr- sowie das Selbsthilferecht sei überschritten worden.
Strafmildernd kam hinzu, daß weder Stefan Köster noch Ingo Stawitz jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. Beide können einen untadeligen Lebensweg vorweisen und wären sie nicht angegriffen und provoziert worden, hätten sie auch keinen Grund gehabt, irgend jemand zu schädigen. Das wird allein schon dadurch dokumentiert daß seit dem Vorfall am 04.12.2004 bei der Auftaktveranstaltung zur Landtagswahl in Steinburg, es keine weiteren Vorfälle gegeben hat, obwohl beide Funktionsträger in den letzten 27 Monaten viele politische Versammlungen und Aktionen geplant und durchgeführt haben.
Pressesprecher Ingo Stawitz
Fax: 04122/47662
22.03.2007
Itzehoe 22.03.2007 – Vor dem Landgericht Itzehoe begann heute der Berufungsprozeß wegen der Vorfälle in Steinburg gegen die drei NPD-Mitglieder: Stefan Köster, Mario Indorf und Ingo Stawitz. Dafür wurden insgesamt 4 Tage angesetzt, jedoch endete das Verfahren überraschender Weise schon kurz nach Beginn.
Nachdem der vorsitzende Richter das Urteil des Amtsgerichtes vom 23.06.2005 verlesen hatte, kam es zu einem Einigungsgespräch zwischen den Beteiligten Anwälten, dem Richter und den Schöffen. Den Angeklagten wurde angeboten, eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu akzeptieren, um das Verfahren nicht unnötiger Weise ausufern zu lassen und die Kosten zu minimieren. Damit wurde das Strafmaß aus dem Amtsgerichtsprozeß weiter reduziert.
Ursache dafür, war die richtige Erkenntnis des Richters, daß die Provokationen und die Gewalt von den politischen Gegnern ausgingen. „Man müsse sich nicht mit Flaschen und Steinen bewerfen lassen!“ so der Richter. Nach Ansicht des Richters habe sich die Situation verselbstständigt und das Notwehr- sowie das Selbsthilferecht sei überschritten worden.
Strafmildernd kam hinzu, daß weder Stefan Köster noch Ingo Stawitz jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. Beide können einen untadeligen Lebensweg vorweisen und wären sie nicht angegriffen und provoziert worden, hätten sie auch keinen Grund gehabt, irgend jemand zu schädigen. Das wird allein schon dadurch dokumentiert daß seit dem Vorfall am 04.12.2004 bei der Auftaktveranstaltung zur Landtagswahl in Steinburg, es keine weiteren Vorfälle gegeben hat, obwohl beide Funktionsträger in den letzten 27 Monaten viele politische Versammlungen und Aktionen geplant und durchgeführt haben.
Pressesprecher Ingo Stawitz
Fax: 04122/47662
22.03.2007
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